Immobilien-ABC
Abrechnung
Nachweis der Art, Höhe und Berechtigung von Kosten sowie deren Aufteilung
auf mehrere Beteiligte.
Abtretung (Zession)
Vertrag, durch den ein Gläubiger seine Forderung
auf einen Dritten überträgt. Der Dritte (neuer Gläubiger)
heißt Zessionar, der abtretende alte Gläubiger Zedent und
der Schuldner, der an den neuen Gläubiger zu leisten hat, debitor
cessus.
Alleinvermittlungsauftrag
Mit dem Alleinvermittlungs- oder Exklusivauftrag wird der Immobilienmakler
von seinem Kunden für eine bestimmte Zeit (Alleinvermittlungsfrist)
schriftlich mit der Vermittlung eines Immobiliengeschäftes beauftragt.
Der alleinbeauftragte Immobilienmakler darf für den Fall, dass die Vermittlungstätigkeit
trotz seiner zweckentsprechenden Bemühungen nicht zum Erfolg führen
kann, weil der Auftraggeber den Alleinvermittlungsauftrag innerhalb der vereinbarten
Frist widerruft oder das Immobiliengeschäft alleine oder mit Hilfe eines
anderen Immobilienmaklers abschließt, die Verpflichtung des Auftraggebers
zur Provisionszahlung vereinbaren ("Konventionalstrafe"). Im Erfolgsfall,
d.h. bei einem durch seine Tätigkeit herbeigeführten Zustandekommen
des Rechtsgeschäftes, gebührt dem Immobilienmakler die vereinbarte
Provision.
Anbot
Ein Anbot (Angebot, Offert) liegt vor, wenn jemand mündlich
oder schriftlich eine verbindliche Erklärung zum Abschluss eines Kauf-
oder Mietvertrages abgibt. Wird das Anbot von demjenigen, an den es gerichtet
ist, vollinhaltlich angenommen, so entsteht ein Vertrag. Eine Annahmeerklärung,
die vom Inhalt des Anbotes abweicht (z.H. höherer Preis), bewirkt
keinen Vertrag, sondern stellt ein neues Anbot der anderen Partei dar.
Ist ein Anbot befristet, so muss es innerhalb der Frist von der anderen
Partei angenommen werden, sonst erlischt es und bindet den Anbotsteller
nicht mehr. Mangels ausdrücklicher Befristung muss die Annahme innerhalb
angemessener Zeit d.h.: unter Anwesenden sofort, unter Abwesenden innerhalb
der Zeit, die für die Übermittlung, Überlegung und Rückantwort
erforderlich ist, angenommen werden.
Ausschreibung
Die detaillierte Beschreibung der Einzelpositionen
von gewünschten Lieferungen und Leistungen mit genauen
Angaben über Qualität und Menge. Sie dient zur
Einholung von vergleichbaren Angeboten bei mehreren Firmen.
