Mieter-Info
Diese Liste soll eine Hilfestellung für Sie sein, damit Sie keinen der notwendigen Amtswege bzw. Anmeldetermine übersehen.
Anmeldung | Kellerabteil | Post |
Radio, Fernsehen | Energieversorgung |
Verpackungsmaterial | Zahlung der Miete
Den/die Zählerstand/Zählerstände der üblicherweise auf den Namen der Hausverwaltung angemeldeten Strom- und Gasversorgung wird von uns abgelesen und die Ummeldung des Strom- und Gasbezuges bei „Wienenergie“ erledigt. (Der neue Mieter erhält bei Vertragsunterzeichnung eine Kopie der „Mitteilung über An-, Abmeldung“).
In zirka zwei Wochen erhält der neue Mieter Verträge für die Netz- und Energieversorgung von „Wienenergie“ per Post, wovon jeweils ein Vertragsexemplar unterfertigt an „Wienenergie“ zu retournieren ist.
Sollte der Energiebezug von einem anderen Energieversorger gewünscht werden, so ist der Energiebezug bei „Wienenergie“ zu kündigen.
Für weitere Fragen stehen die Berater von „Wienenergie“ unter der Telefonnummer 0800 500 800 oder per Internet unter www.wienenergie.at zur Verfügung.
Anmeldung
Der Meldezettel des/der Hauptmieter/in muss vollständig ausgefüllt
und von der Hausverwaltung mit Stempel und Unterschrift versehen sein. Bei
allen anderen im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen unterschreibt der
Hauptmieter selbst als Unterkunftgeber. Für die Ab-, An, oder Ummeldung
sind die magistratischen Bezirksämter zuständig. Mitzubringen sind
der ausgefüllte Meldezettel und ein Identitätsnachweis, wie z.
B. Reisepass, Personalausweis oder Geburtsurkunde. Ausländer benötigen
grundsätzlich den Reisepass.
Radio und Fernsehen
Die An- bzw. Ummeldung ist auf jedem Postamt möglich. Auskünfte telefonisch unter 0810 001 080, oder im Internet unter www.orf-gis.at Auskünfte über Telekabel telefonisch unter 01/960 60 600 oder im Internet unter www.upc.at.
Post
Der neue Mieter erhält bei Mietvertragsunterzeichnung die Beschriftung für sein Postfach, das auszuschneiden und in das Schild des Brieffaches einzuschieben ist, da sonst die Poststücke nicht zugestellt werden.
Kellerabteil
Bei Vorhandensein eines Kellerabteiles (im Mietvertrag angeführt) wird
empfohlen, sich sofort davon zu überzeugen, dass es leer steht und das
Abteil mit einem Bügelschloss zu versperren, da spätere Reklamationen
nicht berücksichtigt werden können.
Verpackungsmaterial
Bei Übersiedlung in eine neue Wohnung fällt erfahrungsgemäß
mehr Abfall, vor allem Verpackungsmaterial, an. Wir machen darauf aufmerksam,
dass dies von der Müllabfuhr nicht mitgenommen wird, sondern vom Verursacher
selbst in den entsprechenden Containern oder bei einem der Sammelplätze
der MA48 zu entsorgen ist.
Zahlung der Miete
Sie erhalten zu Beginn des Mietverhältnisses und dann in weiterer Folge
bei jeder Änderung der Miete eine Zahlungsvorschreibung.
Einziehungsauftrag
Zur Bezahlung der Miete empfehlen wir, einen Einziehungsauftrag zu erteilen. Bei Mietvertragsabschluss haben Neumieter die Möglichkeit, uns gleich bei dieser Gelegenheit den Auftrag zu erteilen.Der Einziehungsauftrag bietet folgende Vorteile:
- komfortabel: der Weg zum Bankinstitut oder zur Post entfällt
- zeitgerecht: die Mietenzahlung erfolgt pünktlich zu Monatsbeginn
- unbesorgt: auch während des Urlaubs entstehen keine Zahlungsdifferenzen
- sicher: nur der monatlich korrekte Betrag wird abgebucht.
Wenn Sie sich entschlossen haben, einen Einziehungsauftrag zu erteilen, so rufen Sie bitte in der Hausverwaltung an und ersuchen um Zusendung eines entsprechenden Formulars, das Sie uns ausgefüllt retournieren, oder erteilen Sie bei Ihrem Bankinstitut einen entsprechenden Auftrag.
Zahlschein
Wenn Sie keinen Einziehungsauftrag erteilt haben, erhalten Sie die Zahlscheine zur Mietenzahlung quartalsweise entweder per Post zugeschickt oder vom Hausbesorger ausgehändigt. Wenn Sie Ihren Zahlschein verloren haben, überweisen Sie bitte den entsprechenden Betrag unter Angabe der EDV-Nummer auf das Konto der Hausverwaltung:Zahlungsempfänger:
ÖBV-Immobilien GmbHKontonummer:
00003188485Bankverbindung:
Erste Bank, BLZ 20111IBAN:
AT202011100003188485BIC:
GIBAATWW
Dauerauftrag
Vermeiden Sie bitte Daueraufträge, da bei Änderungen der Mietvorschreibung (z. B. Betriebskostenabrechnung, Indexanpassung) immer wieder Zahlungsdifferenzen entstehen.
Wenn Sie noch Fragen haben, » kontaktieren Sie uns bitte, wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung.
