Service: Immobilien ABC
Maisonette
Zweigeschossige Wohnung innerhalb eines mehrstöckigen
Gebäudes, vielfach in der Form einer zweigeschossigen Dachwohnung.
Mängelrüge
Wurde ein Bauwerk entgegen den Regeln der Baukunst errichtet
und entspricht nicht den Vertragsvereinbarungen, liegt ein Baumangel vor.
Dafür haftet innerhalb der Gewährleistungsfrist (Gewährleistung)
der ausführende Unternehmer. Der Bauherr reagiert also entsprechend
seiner Interessenlage, bringt eine Mängelrüge schriftlich vor und
fordert den ausführenden Unternehmer auf, in einem gesetzten Zeitrahmen
den Mangel zu beseitigen. Hält der Verursacher den Termin nicht ein,
setzt der Bauherr eine zweite Frist zur Nachbesserung oder beauftrag eine
andere Firma mit der Ersatzvornahme. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit,
dass der Bauherr die erste Frist setzt und sie mit einer Ablehnungsandrohung
verbindet. Das Nachbesserungsrecht des ausführenden Unternehmers endet;
und der Bauherr kann Minderungs- und Schadenersatzansprüche geltend
machen.
Mansarde
Für Wohnzwecke ausgebautes Dachgeschoss, benannt
nach dem franz. Baumeister Francois Mansart.
Mezzanin
Speziell in Miethäusern aus der Zeit der Jahrhundertwende
häufige Bezeichnung für das Geschoss zwischen dem Erdgeschoß und
dem Hochparterre oder dem ersten Stock des Hauses ("Halbstock").
Mietverträge
Hauptmietverträge über Wohnungen, Geschäftsräume etc. werden
zwischen dem Eigentümer oder dem Fruchtnießer einer Liegenschaft bzw.
dem Wohnungseigentümer und dem Mieter abgeschlossen. Bei Mietverträgen
auf unbestimmte Zeit kann der Vermieter den Mietvertrag nur aus wichtigen Gründen
(§ 30 MRG) kündigen (Kündigungsschutz).Dagegen enden auf bestimmte
Zeit geschlossene Mietverträge durch Zeitablauf ohne Kündigung. Untermietverträge
über Wohnungen oder Geschäftsräume werden zwischen
dem Hauptmieter und dem Untermieter abgeschlossen und können
auf unbestimmte Zeit (Kündigungsschutz des Untermieters) oder
auf längstens 5 Jahre befristet vereinbart werden.
Mietzins
Der Mietzins ist der Preis, den der Mieter für die Überlassung des
Mietgegenstandes (im Regelfall monatlich im vorhinein) zu entrichten hat. Er
besteht aus dem Hauptmietzins, den anteiligen Betriebskosten und öffentlichen
Abgaben, den anteiligen Aufwendungen für Gemeinschaftsanlagen wie z.B. Lift
oder Zentralheizung, einem allfälligen Entgelt für mitvermietete Einrichtungsgegenstände
sowie der vom Mietzins zu entrichtenden Umsatzsteuer. Der Gesamtmietzins wird
auch als Bruttomietzins bezeichnet.
Mündelsicherheit
Sicherheit, die für die Anlage des Geldes von Mündeln (Pflegebefohlenen,
d. s. Personen, die unter Vormundschaft stehen) gesetzlich vorgeschrieben ist. §§ 230
ff ABGB nennen die mündelsicheren Anlagen wie Spareinlagen bei inländischen
Banken mit einem entsprechenden Deckungsstock bzw. Bundes- oder Landeshaftung,
bestimmte Wertpapiere und Forderungen oder Hypotheken an inländischen Liegenschaften.
Land- und forstwirtschaftliche Liegenschaften dürfen in diesem Fall nicht über
2/3, andere Liegenschaften nicht über die Hälfte des gemeinen Wertes
belastet werden. Auch der Erwerb inländischer Liegenschaften ist zur Anlegung
von Mündelgeld unter bestimmten Voraussetzungen geeignet.
Nebenkosten bei Immobiliengeschäften
Mit Immobiliengeschäften sind verschiedene Nebenkosten
verbunden, die zusätzlich zum Kaufpreis bzw. dem Miet- oder
Pachtzins kalkuliert werden müssen. Dazu zählen bei Kaufverträgen die – Grunderwerbsteuer,
die Grundbuchseintragungsgebühr (1%), Honorare und Gebühren
im Zusammenhang mit der Errichtung und grundbücherlichen Durchführung
des Kaufvertrages, Verfahrenskosten und Verwaltungsabgaben für
behördliche Genehmigungen (z.B. Grunderwerb durch Ausländer,
Grunderwerb in Assanierungsgebieten), außerordentliche Tilgungen
bei Übernahme von Förderungsdarlehen durch den Erwerber,
allfällige Anliegerleistungen und Anschlusskosten für Wasser,
Kanal, Strom etc. sowie die Provision des Immobilienmaklers.Als Nebenkosten
von Miet- und Pachtverträgen kommen im allgemeinen
die Vergebührung (1% des auf die Vertragsdauer entfallenden
Bruttozinses, bei unbestimmter Vertragsdauer 1% des dreifachen Jahresbruttozinses),
die Vertragserrichtungskosten und die Vermittlungsprovision in Betracht.
In bestimmten Fällen entstehen zusätzliche Verfahrenskosten
und Verwaltungsabgaben durch die Genehmigungspflicht nach den Grundverkehrsgesetzen
(z.B. landwirtschaftlicher Betrieb) oder nach den Ausländergrundverkehrsgesetzen.Bei Hypothekardarlehen beträgt
die Vertragsgebühr im Regelfall 0,8%, die Grundbuchseintragungsgebühr
1,1%, die Gebühr für die – Rangordnung für die
Verpfändung 0,5% . Dazu kommen die Kosten der Errichtung
der Schuldurkunde, die Barauslagen für Beglaubigungen und Stempelmarken,
die Kosten der allfälligen Schätzung der Liegenschaft und
die Vermittlungsprovision.Bei Fremdfinanzierung des
Rehtsgeschäftes sind die Gebühren und Kosten des jeweiligen
Geldgebers (Bank, Sparkasse, Bausparkasse etc.) zu berücksichtigen.Weiters
sind bei Immobilienverkäufen steuerliche Auswirkungen zu
beachten (steuerpflichtiger – Spekulationsgewinn, bei Miethäusern
spezielle Auswirkungen bei Zehntel- bzw. Fünfzehntelabsetzungen
und steuerfreien Rücklagen).
Nutzfläche
(gem. § 17 Abs. 2 MRG)Die Nutzfläche, die in Quadratmetern
auszudrücken ist, ist die gesamte Bodenfläche einer Wohnung
oder eines sonstigen Mietgegenstandes abzüglich der Wandstärken
und der im Verlauf der Wände befindlichen Durchbrechungen (Ausnehmungen).
Keller- und Dachbodenräume, soweit sie ihrer Ausstattung nach
nicht für Wohn- oder Geschäftszwecke geeignet sind, sowie
Treppen, offene Balkone und Terrassen sind bei der Berechnung der
Nutzfläche nicht zu berücksichtigen. Veränderungen
der Nutzfläche aufgrund baulicher Maßnahmen des Mieters
oder sonstigen Nutzers im Inneren der Wohnung oder des sonstigen
Mietgegenstandes einschließlich der Verglasung von Balkonen
bleiben bis zur Beendigung seines Miet- oder sonstigen Nutzungsverhältnisses
unberücksichtigt.
Öffentliches
Gut
Sache, die sich im Eigentum einer Gebietskörperschaft (Bund, Land, Gemeinde)
befindet und zur allgemeinen Benützung offen steht (Straßen usw.).
Das "öffentliche Gut" ist im Grundbuch als solches gekennzeichnet.
Option
Befristetes Offert, mit welchem sich der Offertleger verpflichtet,
künftig einen bestimmten Vertrag zu schließen. Beispielsweise kann
der Liegenschaftseigentümer einem Kaufinteressenten das Recht einräumen,
die Liegenschaft zu den in der Option genannten Bedingungen zu einem späteren
Zeitpunkt zu kaufen; der Interessent ist aus der Option berechtigt, aber nicht
verpflichtet die Liegenschaft zu kaufen.
Parifizierung
Nutzwertfestsetzung. Unter der Parifizierung versteht man die anteilsmäßige
Begründung von Wohnungseigentum im Grundbuch. Besondere Bedeutung hat die
Parifizierung unter andrem bei der nachträglichen Wohnraumbeschaffung, zum
Beispiel im Zuge von Dachgeschoßausbauten.
Penthouse
Im obersten Stock eines mehrgeschossigen Hauses befindliches Luxusappartement,
meist mit Terrasse oder Dachgarten, auch in Duplex- bzw. Maisonettebauweise.
Provision
Die Provision ist das Entgelt des Immobilienmaklers für seine Vermittlungstätigkeit.
Die Provision ist verdient und fällig mit dem durch die Tätigkeit des
Immobilienmaklers bewirkten Zustandekommen des Rechtsgeschäftes (Willenseinigung).
