Service: Immobilien ABC
Unbedenklichkeitsbescheinigung
(UB)
Bescheinigung des Finanzamtes über die Entrichtung von Steuern (Grunderwerbssteuer,
Erbschaftssteuer, Schenkungssteuer; Einkommens- und Vermögenssteuer bei
Veräußerung einer inländischen Liegenschaft durch einen Ausländer).
Vadium
Das Vadium ist eine vor der Zwangsversteigerung von Liegenschaften von den Bietern
zu leistende Sicherheit, im allgemeinen mindestens 10% des Schätzwertes.
Es ist in Bargeld, bestimmten inländischen Wertpapieren und Sparbüchern
bei Gericht zu erlegen und wird auf die vom Meistbietenden zu erbringenden Leistungen
angerechnet. Den übrigen nicht zum Zug gekommenen Bietern wird der Erlag
am Schluss des Versteigerungstermins zurückgestellt.
Vergleich
Einverständliche Regelung strittiger oder zweifelhafter Rechte.
Ein gerichtlicher Vergleich ist ein Exekutionstitel, d.h. es kann ohne Klage
auf Grund dieses Vergleiches Exekution geführt werden.
Verkehrswert
ist jener Preis, der bei Veräußerung einer Sache üblicherweise
im redlichen Geschäftsverkehr erzielt werden kann.Die besondere Vorliebe
und andere ideelle Wertzumessungen einzelner Personen haben bei der Ermittlung
des Verkehrswertes außer Betracht zu bleiben.
Verkürzung über die
Hälfte (Laesio enormis)
Eine Verkürzung oder Verletzung über die Hälfte liegt
vor, wenn bei einem entgeltlichen Rechtsgeschäft ein Vertragsteil weniger
als die Hälfte dessen bekommt, was der andere Vertragsteil als Gegenleistung
erhält. Für die Beurteilung des Missverhältnisses ist der "gemeine
Wert" (Marktpreis) des Vertragsgegenstandes im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses
maßgebend.Der benachteiligte Vertragsteil kann durch Klage die Aufhebung
des Vertrages verlangen, der andere Vertragteil kann aber das Geschäft dadurch
aufrechterhalten, dass er die Differenz auf den Marktpreis aufzahlt. Das Recht
auf Vertragsanfechtung kann vertraglich nicht ausgeschlossen werden, es verjährt
binnen 3 Jahren nach Vertragsabschluss (§934 ABGB).Kaufleute können
im Rahmen ihres Unternehmens geschlossene Geschäfte nicht wegen Verkürzung über
die Hälfte anfechten (§351a Handelsgesetzbuch). Weiters ist die Vertragsanfechtung
ausgeschlossen, wenn die Übernahme zum Liebhaberpreis erfolgt ist bzw. bei
Vertragsabschluss der wahre Wert bekannt war und dies ausdrücklich im Vertrag
festgehalten ist. Auch beim Erwerb im Wege einer gerichtlichen Zwangsversteigerung
ist die Anfechtung wegen Verkürzung über die Hälfte ausgeschlossen.
Vinkulierung
Bei Versicherungsverträgen: Vereinbarung, wonach im Versicherungsfall (z.B.
Zerstörung des versicherten Gebäudes durch Feuer) die Leistung des
Versicherers auf einen Dritten (z.B. Darlehensgläubiger des versicherten
Gebäudeeigentümers) übergeht.
Vorvertrag
Der Vorvertrag (§936 ABGB) ist eine Vereinbarung, künftig einen Vertrag
(Hauptvertrag) zu schließen, dessen wesentliche Punkte im Vorvertrag festgehalten
sind. Kommt der Hauptvertrag nicht zu dem im Vorvertrag vereinbarten Zeitpunkt
zustande, so muss binnen Jahresfrist auf Abschluss des Hauptvertrages geklagt
werden, widrigenfalls das Recht erloschen ist. Der Abschluss des Hauptvertrages
kann dann nicht erzwungen werden, wenn sich einer der Vertragspartner erfolgreich
auf veränderte Umstände bzw. den Wegfall der Geschäftsgrundlage
beruft. Gründe für die Berufung auf die sogenannte "Umstandsklausel" (Clausula
rebus sic stantibus, d.h. unveränderte Wirksamkeit des Vertrages nur unter
gleichbleibenden Verhältnissen) können z.B. grundlegende gesetzliche
oder wirtschaftliche
Änderungen sein.
Wertsicherungsklausel
Die Wertsicherungs- oder Indexklausel ist eine Vertragsbestimmung,
wonach eine Leistung (z.B. der vom Mieter zu entrichtende Mietzins)
dem jeweils zum Zeitpunkt der Fälligkeit entsprechenden Geldwert
angepasst wird. Als Maßstab für die Änderung des
Geldwertes werden Wertsicherungsvereinbarungen zumeist Lebenserhaltungskosten
bzw. Verbraucherpreisindizes zugrunde gelegt, welche vom Österreichischen
Statistischen Zentralamt errechnet werden.Die Wertsicherung von – Kategoriemietzinsen
kann nur nach Maßgabe des §16 Abs. 4 MRG vereinbart und
die Wertanpassung jeweils ab den sich daraus ergebenden Stichtagen
vorgenommen werden (Verbraucherpreisindex 1976 mit 10% Schwellenwert).
Widmung
ist die verbindliche Festlegung einer Nutzungsart für einen Gegenstand (Grundfläche).
Damit ist nicht unbedingt verbunden, dass die festgelegte Nutzung tatsächlich
erfolgen muss - allerdings darf keine andere Nutzung erfolgen.
Wohngemeinschaft
Zusammenschluss von Bewohnern einer Wohnhausanlage; der Begriff wird auch für
das Zusammeleben mehrerer, in der Regel nicht verwandter Personen in Großwohnungen
verwendet.
Wohnkosten
der monatliche Aufwand für die Wohnung; umfasst die Nettomiete
bzw. den Kapitaldienst (bei Eigentumswohnungen), weiters Betriebskosten und Heizungskosten
sowie Ausgaben für Gemeinschaftseinrichtungen, Aufzug, Garagenbetreuung,
Verwaltungskosten und Umsatzsteuer.
Wohnrecht
Das Wohnrecht (Dienstbarkeit der Wohnung, §521 ABGB)
ist ein vom Eigentümer eingeräumtes Recht zur persönlichen
Benützung (im Gegensatz zum Fruchtgenuss nicht auch zur Vermietung)
einer Wohnung und kann als Dienstbarkeit (Servitut) im Grundbuch
eingetragen werden. Die Instandhaltung der Wohnung obliegt dem Eigentümer.
Zahlungsbefehl
Im Mahnverfahren ergehende Aufforderung an den Schuldner zu zahlen oder Widerspruch
zu erheben.
Zeitwert
wird meistens für Grundstücke ermittelt; ist der Reproduktionswert
abzüglich Altersabschlag unter Berücksichtigung des Ertragswertes.
Zession
Vertragliche Abtretung von Forderungen an Dritte.
